Erstgespräch und Setting

Eine Einheit (Einzel) dauert 50 Minuten. 

 

Üblicherweise ist die Frequenz 1x pro Woche. Unseren persönlichen Rahmen legen wir aber gemeinsam in einem Erstgespräch fest. 

 

Dieses Erstgespräch ist bereits eine vollwertige Einheit, was Dauer als auch Kosten anbelangt und dient dem gegenseitigem Kennenlernen. 

Darin haben sämtliche Fragen, Sorgen und Vorbehalte Platz, die wir gemeinsam zu klären versuchen.

Kosten und Absageregelung

Eine Einheit (Einzel) kostet €90,-  

 

Eine Teilrefundierung mit der Krankenkasse ist derzeit nicht möglich.

 

 

Sollte eine vereinbarte Sitzung nicht eingehalten werden können, kann diese bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei abgesagt werden. Ansonsten wird die Sitzung in Rechnung gestellt.

 

Haben Sie Verständnis, dass bei Verspätungen die Stunde nicht verlängert werden kann. Bitte kommen Sie daher pünktlich.

Verschwiegenheit

Psychotherapie unterliegt der im österreichischen Recht verankerten Verschwiegenheitspflicht (§15 Psychotherapiegesetz) und dient dem Schutz der Vertrauensbeziehung zwischen Klient und Therapeut.
Die Verschwiegenheitspflicht bleibt auch nach Abschluss der Psychotherapie aufrecht und gilt gegenüber allen Dritten (zum Beispiel Familienangehörigen aber auch öffentlichen Einrichtungen, Arbeitgebern, Behörden etc.). 
Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit kann nur bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung entfallen.

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